Krypto-ETPs - ohne Auslieferungsoption
Bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption sieht die Besteuerung anders aus. Bei diesen Produkten handelt es sich steuerlich um Inhaberschuldverschreibungen der Emittenten, die wie ETFs der pauschalen Abgeltungsteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) unterliegen. Dies gilt unabhängig vom Emittenten in der Regel auch für ETPs auf Krypto-Strategieindizes und Basket-Produkte.
Die Steuer fällt hier nur auf realisierte Kursgewinne an - wenn also beim Verkauf tatsächlich Erträge erzielt wurden. Eine Vorabpauschale wird nicht erhoben, diese Regelung gilt nur für ETFs und Investmentfonds.
Da Krypto-ETPs in der Regel keine Erträge ausschütten, gibt es auch keine Teilfreistellung von Erträgen wie bei Aktien-ETFs. Diese Teilfreistellung in Höhe von 30 Prozent wurde als Ausgleich für die vom Fiskus einbehaltene Dividendensteuer geschaffen.
Bei Krypto-ETPs wird die Steuer direkt von der Bank einbehalten und automatisch an den Fiskus abgeführt. Durch Erteilung eines Freistellungsauftrags (ab 2023 maximal 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete) kann die direkte Abführung der Steuer reduziert werden.
Ist der Krypto-ETP nicht von der Abgeltungsteuer befreit, können realisierte Verluste natürlich auch mit Gewinnen aus ETFs, Fonds und anderen Wertpapieren verrechnet werden.
Author: Melissa Santana
Last Updated: 1703099282
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